Baukindergeld kann ab 18.09.2018 beantragt werden

Das neue Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dabei gilt es, ein paar Feinheiten zu beachten, denn es gibt zwei wesentliche Ausschlußkriterien.

Baukindergeld kann bei der KfW beantragt werden

Ein wesentliches Detail ist, dass der Antrag spätestens 3 Monate nach Einzug in die zu fördernde Immobilie gestellt werden muss (die KfW verlangt in diesem Zusammenhang eine Meldebestätigung).. Das gilt für alle, die nach dem 18.09.2018 in die Immobilie einziehen, Alle, die ihre Immobilie vor dem 18.09.2018 bezogen haben, können sich mit dem Antrag bis Jahresende Zeit lassen.

Wer weiteres Wohneigentum besitzt, geht leer aus!

Wer neben der zu fördernden Immobilie bereits eine Wohnimmobilie besitzt, hat keinen Anspriuch auf das neue Baukindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Immobilie im Augenblick noch selbst genutzt oder vermietet wird. Wer beispielsweise seine Altimmobilie verkaufen und eine neue Immobilie kaufen oder bauen will, muss mit der Unterschrift des Kaufvertrages für die neue Immobilie warten, bis die Eigentumsumschreibung (!) für die Altimmobilie erfolgt ist. Die Unterschrift des Kaufvertrages für die Altimmobilie reicht dabei nicht aus.

Schenkung: auch hier entfällt das Baukindergeld in den meisten Fällen!

Das Baukindergedl gibt es nur, wenn die Kosten des Eigentumserwerbs höher sind als die Summe des über die Jahre auszuzahlenden Baukindergeldes. Damit dürften alle die leer ausgehen, die eine Immobilie von den Eltern/großeltern kostenlos überschrieben bekommen. In diesen Fällen fallen beim Erwerb nämlich nur geringe Notar- und Grundbuchkosten an. Der Wegfall des Baukindergeldes dürfte sich aber durch die Vereinbarung eines niedrigen Kaufpreises relativ einfach umgehen lassen.

Der Antrag muss online bei der KfW gestellt werden (die erforderlichen Unterlagen/Nachweise müssen auf dem Portal der KfW hochgeladen werden), Unseren Kunden sind wir bei der Beantragung des Baukindergeldes gerne behilflich. Hier gehts zum >KfW-Antragsportal>